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Vorschlag zur Abänderung des Wiedergewinnungsplanes der Gemeinde Kurtinig: Historischer Ortskern, Unterzone A7, MEE 46

Gemäß und im Sinne der Artikel 60 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 „Raum und Landschaft“ - wird die Öffentlichkeit darüber informiert, dass der Gemeindeausschuss mit Beschluss Nr.  79 vom 23.04.2024  die folgende Änderung des Wiedergewinnungsplanes der Wohnbauzone A7 genehmigt hat:


Annahme des Vorschlags zur Abänderung des Wiedergewinnungsplanes der Gemeinde Kurtinig: Historischer Ortskern, Unterzone A7, MEE 46.


Der Beschluss mit den diesbezüglichen Unterlagen sind ab der Veröffentlichung im Bürgernetz der Provinz Bozen und im Gemeindesekretariat 30 Tage lang verfügbar.


Jedermann kann während der genannten Zeitspanne in die Akten Einsicht nehmen und dagegen  Einwände oder Vorschläge einbringen.


02.05.2024